Die neue Strahlenschutzverordnung aus der Sicht des Medizinphysikers
J. Kopp · Der Nuklearmediziner · 2002 · Heft 01 · S. 23-24
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung In der neuen Strahlenschutzverordnung werden die Aufgaben des Medizinphysikers auf der Basis der EURATOM-Patientenschutz-Richtlinie definiert. Zur Durchführung von nuklearmedizinischen Therapien ist ein Medizinphysiker neben dem fachkundigen Arzt als weiterer Strahlenschutzbeauftragter zu bestellen, bei ambulanten Standardtherapien und in der Diagnostik muss ein Medizinphysiker zur Verfügung stehen. Der steigende Bedarf an qualifizierten Medizinphysikern kann zukünftig nur durch strukturelle und organisatorische Verbesserungen der Ausbildungssituation ausreichend gedeckt werden.