CareLit Fachartikel
Zur Abgrenzung Arzneimittel/ Nahrungsergänzungsmittel (Weihrauchextrakt)
Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 254 bis 261
Dokument
103767
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten über die Verkehrsfähigkeit des von der Klägerin in Deutschland als Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebrachten Produkts „Weihrauch H 15-Tabletten*. Jede Tablette enthält neben verschiedenen Hilfsstoffen 400 mg indischen Weihrauchextrakt. Nach der auf der Packung aufgedruckten Verzehrempfehlung ist täglich eine Tablette nach dem Essen mit etwas Flüssigkeit einzunehmen. Das Produkt wird in Indien hergestellt. In Osterreich ist es als Lebensmittel im Verkehr. Von dort importiert es die Klägerin nach Deutschland.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
WIRKUNG
URTEIL
DOSIERUNG
GRIECHENLAND
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
RICHTLINIE
DEUTSCHLAND
ESSEN
INDIEN
TABLETTEN
PHARMAKOLOGIE
MENSCHEN
GESUNDHEITSZUSTAND
WISSENSCHAFT