CareLit Fachartikel

Zur Abgrenzung Arzneimittel/ Nahrungsergänzungsmittel (Weihrauchextrakt)

Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 254 bis 261

Dokument
103767
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 30
Seiten
254 bis 261
Erschienen: 2008-01-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligten streiten über die Verkehrsfähigkeit des von der Klägerin in Deutschland als Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebrachten Produkts „Weihrauch H 15-Tabletten*. Jede Tablette enthält neben verschiedenen Hilfsstoffen 400 mg indischen Weihrauchextrakt. Nach der auf der Packung aufgedruckten Verzehrempfehlung ist täglich eine Tablette nach dem Essen mit etwas Flüssigkeit einzunehmen. Das Produkt wird in Indien hergestellt. In Osterreich ist es als Lebensmittel im Verkehr. Von dort importiert es die Klägerin nach Deutschland.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG WIRKUNG URTEIL DOSIERUNG GRIECHENLAND NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL RICHTLINIE DEUTSCHLAND ESSEN INDIEN TABLETTEN PHARMAKOLOGIE MENSCHEN GESUNDHEITSZUSTAND WISSENSCHAFT