Leitlinien zur Einleitung von freiheits-beschränkenden Zwangsmaßnahmen in bayerischen Bezirkskrankenhäusern
B. Ottermann · Krankenhauspsychiatrie · 2003 · Heft 02 · S. 73-75
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Einheitliche Definitionen zu Zwangsmaßnahmen liegen nicht vor. Entscheidend ist immer, ob der Patient gegen seinen natürlichen Willen daran gehindert wird, seinen Aufenthaltsort zu verlassen. Nach überwiegender Auffassung handelt es sich bei Fixierungen um Bewegungseinschränkungen mittels mechanischer Vorrichtungen. Eine Fixierung stellt eine Aktion des unmittelbaren Zwanges alle dar, die nur unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angewendet werden darf. Sicherungs- und Fixierungsmaßnahmen sollten unbedingt dem individuellen Einzelfall Rechnung tragen. Eine routinemäßige oder pauscha…