CareLit Fachartikel

Zur Betreuervergütung

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2008 · Heft 6 · S. 124 bis 125

Dokument
103882
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 17
Seiten
124 bis 125
Erschienen: 2008-06-09 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Hat das Beschwerdegericht in einer Betreuervergütungssache ein Rechtsmittel nicht zugelassen, kann eine Überprüfung der Entscheidung auch nicht mit einer „außerordentlichen sofortigen weiteren Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit erwirkt werden (Anschluss an BGH FamRZ 2007,1315). Die Auslegung, dass die Frist zur Geltcndmachung der Vergütung auf Antrag nur durch ausdrückliche gerichtliche Entscheidung verlängert werden könne, ist nicht willkürlich (vgl. hierzu auch OLG Schleswig FGPrax 2006, 119).

Schlagworte

VERGUETUNG ENTSCHEIDUNG BUNDESGERICHTSHOF GERICHT VERGÜTUNG VERLETZUNG RECHTSPRECHUNG BETREUUNG VERHALTEN KRANKHEIT VERSTÄNDNIS ES BERUFSAUSÜBUNG FÜHRUNG BEOBACHTUNG EIGNUNG