CareLit Fachartikel
Zur Betreuervergütung
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2008 · Heft 6 · S. 124 bis 125
Dokument
103882
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hat das Beschwerdegericht in einer Betreuervergütungssache ein Rechtsmittel nicht zugelassen, kann eine Überprüfung der Entscheidung auch nicht mit einer „außerordentlichen sofortigen weiteren Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit erwirkt werden (Anschluss an BGH FamRZ 2007,1315). Die Auslegung, dass die Frist zur Geltcndmachung der Vergütung auf Antrag nur durch ausdrückliche gerichtliche Entscheidung verlängert werden könne, ist nicht willkürlich (vgl. hierzu auch OLG Schleswig FGPrax 2006, 119).
Schlagworte
VERGUETUNG
ENTSCHEIDUNG
BUNDESGERICHTSHOF
GERICHT
VERGÜTUNG
VERLETZUNG
RECHTSPRECHUNG
BETREUUNG
Beschwerdegericht
Betreuervergütungssache
Rechtsmittel
Zugelassen
Überprüfung
Außerordentlichen
Sofortigen
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