Zur Betreuer Vergütung
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2008 · Heft 6 · S. 129 bis 131
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch umfangreiche Vermögensver-waltungen im Rahmen der Vermögenssorge des Betreuers sind grundsätzlich von den Stundenansätzen des § 5 VBVG gedeckt. Nimmt eine solche Vermögensver-waltung ein Ausmaß an, dass ihre Wahrnehmung durch den Betreuer billigerweise nicht mehr im Rahmen dieser Vergütung erwartet werden darf, kann der Betreuer Teile dieser Aufgabe gegen Vergütung auf Dritte (Rechtsanwälte, Steuer-berater usw.) übertragen oder gegebenenfalls selbst unter Beteiligung eines zu bestellenden Ergänzungsbetreuers eine Vereinbarung hierüber mit dem Betroffenen schließen. Die Abrechnung als Aufwendung im Sinne von…