CareLit Fachartikel
Zur Erweiterung der Betreuung
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2008 · Heft 6 · S. 131 bis 132
Dokument
103886
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Erweiterung der Betreuung auf die Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung mit dem Ziel der Unterbringung des Betroffenen zur Heilbehandlung ist nur erforderlich, wenn eine Heilbehandlung in einer geschlossenen Einrichtung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB überhaupt in Betracht kommt, das heißt diese nach einer vorläufigen Einschätzung Erfolg versprechend und nach dem Verhält-nismäßigkeitsgrundsatz unumgänglich erscheint.
Schlagworte
BETREUUNG
UNTERBRINGUNG
ENTSCHEIDUNG
SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
THERAPIE
EINRICHTUNG
RECHTSPRECHUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT
KRISENINTERVENTION
HAND
VERHALTEN
ZEIT
DEMENZ
BtPrax
Betreuungsrechtliche Praxis