CareLit Fachartikel

Zur Erforderlichkeit einer Betreuung

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2008 · Heft 6 · S. 132 bis 133

Dokument
103887
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 17
Seiten
132 bis 133
Erschienen: 2008-06-09 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Die Anordnung einer Betreuung ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten nicht ebenso gut besorgt werden können wie durch einen Betreuer. Das ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte nicht willens oder in der Lage ist, die Vollmacht zum Wohle des Betroffenen einzusetzen. 2. Die Anordnung einer Kontrollbetreuung scheidet aus, wenn anzunehmen ist, dass der Betreuer nicht willens ist, mit dem Kontrollbetreuer zu kooperieren.

Schlagworte

BETREUUNG ENTSCHEIDUNG GUTACHTEN UNFALL UNTERBRINGUNG VERHALTENSWEISE ZEIT WAHRSCHEINLICHKEIT DEMENZ HÖHE INFARKT BEURTEILUNG GESUNDHEITSZUSTAND KRANKHEIT SCHADENSERSATZ BtPrax