CareLit Fachartikel
Zur Erforderlichkeit einer Betreuung
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2008 · Heft 6 · S. 132 bis 133
Dokument
103887
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Die Anordnung einer Betreuung ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten nicht ebenso gut besorgt werden können wie durch einen Betreuer. Das ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte nicht willens oder in der Lage ist, die Vollmacht zum Wohle des Betroffenen einzusetzen. 2. Die Anordnung einer Kontrollbetreuung scheidet aus, wenn anzunehmen ist, dass der Betreuer nicht willens ist, mit dem Kontrollbetreuer zu kooperieren.
Schlagworte
BETREUUNG
ENTSCHEIDUNG
GUTACHTEN
UNFALL
UNTERBRINGUNG
VERHALTENSWEISE
ZEIT
WAHRSCHEINLICHKEIT
DEMENZ
HÖHE
INFARKT
BEURTEILUNG
GESUNDHEITSZUSTAND
KRANKHEIT
SCHADENSERSATZ
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