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Auslegung eines Anerkennungstarifvertrages -Kündigung der in Bezug genommenen Tarifnormen - Mitbestimmung des Personalrats bei arbeitsvertraglicher Vereinbarung zur regelmäßigen w…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 6 · S. 309 bis 312

Dokument
104043
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 22
Seiten
309 bis 312
Erschienen: 2008-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten um den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit der Kl. sowie deren Vergütung.Die Bekl. beschäftigt die Kl. seit 1978 als Krankenschwester. Die Kl. ist freigestellte Frauenbeauftragte. Kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit gilt im Arbeitsverhältnis der Parteien der zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem LAG am 7.9.2005 ungekün-digte Tarifvertrag über die Geltung des TdL-Tarifrechts für die Angestellten und die angestellten rentenver-sicherungspflichtigen Auszubildenden der Stadt Bremerhaven, abge-schlossen am 14.5.1996 zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen e. V. und der Ge…

Schlagworte

ARBEITSZEIT PERSONALAKTEN BAT TARIFVERTRAG VEREINBARUNG KÜNDIGUNG MITBESTIMMUNG PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS ES UNTERLAGEN MENSCHEN ÄRZTE VERSTÄNDNIS