§ 37 SGB V im GKV-WSG -die Stellungnahme des G-BA und daraus resultierende Herausforderungen für die Behindertenhilfe
Schneider, B.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 5 · S. 211 bis 214
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem »Gesetzliche-Krankenversicherung-Wett-bewerbsstärkungsgesetz« (kurz GKV-WSG) in der Fassung vom 26.03.20072, hat der Gesetzgeber im § 37 eine Erweiterung des Personenkreises vorgenommen, der Anspruch auf die Erbringung von häuslicher Krankenpflege hat. Die Einschränkung, dass Personen nur »in ihrem Haushalt oder in ihrer Familie«3 häusliche Krankenpflege erhalten können, wurde um eine weitere, vom eigenen Haushalt unabhängige Anspruchsgrundlage ergänzt: »oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten…