CareLit Fachartikel

Fixierung zur zwangsweisen Verabreichung einer Depotspritze zur Verhütung einer Schwangerschaft ist nicht genehmigungsfähig

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 5 · S. 227 bis 232

Dokument
104065
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 5 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
227 bis 232
Erschienen: 2008-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Fragen der Zwangsbehandlung, insbesondere der Zwangsmedikation, sowie die hiermit verbundenen betreuungsrechtlichen Problemstellungen sind zum einen Bestandteil pflegerischer Praxis und zum anderen immer wieder Gegenstand vormundschaftsgerichtlicher Verfahren. Dennoch bestehen Unsicherheiten bei den Verantwortlichen, ob im konkreten Einzelfall eine Zwangsmedikation erfolgen kann oder diese unterbleiben muss.

Schlagworte

SCHWANGERSCHAFT FIXIERUNG STERILISATION UNTERBRINGUNG ENTSCHEIDUNG EMPFÄNGNISVERHÜTUNG GERICHT ZWANG ES LEBEN GEWALT WAHRNEHMUNG KRANKHEIT PRAXIS GESUNDHEIT SCHREIBEN