CareLit Fachartikel

Zur Pflicht einer Pflegeeinrichtung, transurethrale Katheter zu legen und zu wechseln

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 5 · S. 243 bis 248

Dokument
104067
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 5 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
243 bis 248
Erschienen: 2008-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

In ihrer Tätigkeit als Hausärzte oder Urologen werden Vertragsärzte von Pflegeeinrichtungen häufig gebeten, bei Patienten einen Katheterwechsel durchzuführen. Hier stellt sich dann immer wieder die Frage, wer mit der Abrechnung dieser Leistung zu belasten ist. Ist der Katheterwechsel bei einem Patienten in einer Pflegeeinrichtung als eine GKV-Leistung über den Behandlungsausweis des Patienten abzurechnen oder fällt er in die Zuständigkeit der Pflegeeinrichtung?

Schlagworte

SPEZIELLE PFLEGE KATHETER PFLEGE LEISTUNG URTEIL THERAPIE KRANKENVERSICHERUNG ZEIT KRANKHEIT KATHETERISIERUNG HARNBLASE RICHTLINIE HAUSÄRZTE UROLOGEN PATIENTEN HONORAR