CareLit Fachartikel
Abgrenzung von Arzneimittel/Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel - Weihrauch H 15 Tabletten -
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 72 bis 75
Dokument
104086
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten über die Verkehrsfähigkeit des von der Klägerin in Deutschland als Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebrachten Produkts „Weihrauch H 15-Tabletten. Jede Tablette enthält neben verschiedenen Hilfsstoffen 400 mg indischen Weihrauchextrakt. Nach der auf der Packung aufgedruckten Verzehrempfehlung ist täglich eine Tablette nach dem Essen mit etwas Flüssigkeit einzunehmen. Das Produkt wird in Indien hergestellt. In Österreich ist es als Lebensmittel im Verkehr. Von dort importiert es die Klägerin nach Deutschland.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
WIRKUNG
DOSIERUNG
URTEIL
RICHTLINIE
NAHRUNGSMITTEL
RECHTSPRECHUNG
NAHRUNGSERGAENZUNG
LITERATUR
ZULASSUNG
LEBENSMITTELSICHERHEIT
BEURTEILUNG
MENSCHEN
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
ES
PHARMAKOLOGIE