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Abgrenzung von Arzneimittel/Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel - Weihrauch H 15 Tabletten -

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 72 bis 75

Dokument
104086
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
72 bis 75
Erschienen: 2008-06-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligten streiten über die Verkehrsfähigkeit des von der Klägerin in Deutschland als Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebrachten Produkts „Weihrauch H 15-Tabletten. Jede Tablette enthält neben verschiedenen Hilfsstoffen 400 mg indischen Weihrauchextrakt. Nach der auf der Packung aufgedruckten Verzehrempfehlung ist täglich eine Tablette nach dem Essen mit etwas Flüssigkeit einzunehmen. Das Produkt wird in Indien hergestellt. In Österreich ist es als Lebensmittel im Verkehr. Von dort importiert es die Klägerin nach Deutschland.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL WIRKUNG DOSIERUNG URTEIL RICHTLINIE NAHRUNGSMITTEL RECHTSPRECHUNG NAHRUNGSERGAENZUNG LITERATUR ZULASSUNG LEBENSMITTELSICHERHEIT BEURTEILUNG MENSCHEN NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL ES PHARMAKOLOGIE