CareLit Fachartikel

Auf unhaltbare Missstände hinweisen

Bachstein, E.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2008 · Heft 6 · S. 502 bis 505

Dokument
104131
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bachstein, E.;
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
502 bis 505
Erschienen: 2008-06-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Was tun, wenn die Arbeitsbedingungen eine ordnungsgemäße Erfüllung der zu leistenden Aufgaben gefährden? Wenn das Gefühl vorherrscht, die Sicherheit von Patienten und Bewohnern zu riskieren? Was viele nicht wissen: Mitarbeiter sollten in diesem Falle eine Überlastungsanzeige stellen. Denn: Sie sind nicht nur berechtigt sondern auf Grund ihres vertraglichen Arbeitsverhältnisses auch verpflichtet den Arbeitgeber auf Missstände aufmerksam zu machen.

Schlagworte

ARBEITGEBER SICHERHEIT MITARBEITER GESUNDHEIT BERLIN ARBEITSSCHUTZ ARBEITSSCHUTZGESETZ DEUTSCHLAND BEURTEILUNG GESUNDHEITSWESEN KRANKENHÄUSER RECHTSPRECHUNG BERUFSAUSÜBUNG ÄRZTE BERUFE KRANKHEIT