Besondere Arzneimittel als Praxisbesonderheit im Rahmen der Richtgrößenprüfung - Information und Kommentar
E. Teichmann, G. Krämer · Aktuelle Neurologie · 2000 · Heft 10 · S. 493-495
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung In Deutschland existiert eine bereits 1997 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen verabschiedete und seit Anfang 2000 in der 2. Fassung vorliegende Empfehlung zu Richtgrößen mit einer Auflistung einer Vielzahl von Wirkstoffen, die bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung im Sinne einer Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten aus der Prüfung herausgenommen werden sollen. Diese Wirkstoffliste wird jedoch aus formalen bzw. EDV-technischen Gründen bislang von den zuständigen Gremien ignoriert. Nachdem für Neurologen darin eine Reihe von häufig…