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Reduzierung des Anerkennungsumfangs für Praxisbesonderheiten bei Richtgrößenprüfungen?

Kuhlen, R.; Kuhlen, I.; · Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt · 2008 · Heft 2 · S. 49 bis 50

Dokument
104178
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt
Autor:innen
Kuhlen, R.; Kuhlen, I.;
Ausgabe
Heft 2 / 2008
Jahrgang 16
Seiten
49 bis 50
Erschienen: 2008-02-01 00:00:00
ISSN
0949-9253
DOI

Zusammenfassung

Richtgrößenprüfungen haben nicht selten existenzbedrohende Wirkung. Bei einer Überschreitung der Richtgrößensumme um mehr als 25% wird dem verordnenden Arzt in Höhe des Mehraufwandes ein Regress auferlegt, sofern er diesen nicht durch Praxisbesonderheiten oder kompensatorische Einsparungen rechtfertigen kann.

Schlagworte

KOSTEN ARZNEIMITTEL ANERKENNUNG OPIOIDE INDIKATION WIRKUNG HÖHE ZEIT SCHIZOPHRENIE ÄRZTE RECHTSANWÄLTE DYSTONIE ARZNEIMITTELKOSTEN NACHSORGE KRANKHEIT EMPIRIE