Einstellungen von Kinderwunschpatientinnen zu kryokonservierten Eizellen im Vorkernstadium (EVS) und Embryonen
R Armbrust, A Borkenhagen, U Montag, C Sibold, H Kentenich · Geburtshilfe und Frauenheilkunde · 2008 · Heft 09
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Problem: Das Embryonenschutzgesetz (EschG) erlaubt den Transfer von maximal drei Embryonen pro Behandlungszyklus. In der Regel müssen alle gewonnenen Embryonen transferiert werden. Das vorsätzliche Erzeugen überzähliger Embryonen ist in Deutschland verboten, lediglich die routinemäßige Krykonservierung (Kryo) von Eizellen im Vorkernstadium (EVS) ist i. R. einer Kinderwunschbehandlung (Kw-Behandlung) möglich. Methode: Einstellungen von 223 Kw-Pat. mit EVS wurden erfragt und mittels Häufigkeitsstatistik ausgewertet. Ergebnis: 52% stimmen einer Legalisierung der Spende von EVS an andere KW-Paare zu. 85% sprechen si…