CareLit Fachartikel

Anmeldung einer Hinterhaltsmarke im EU-Bereich

Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 283 bis 285

Dokument
104190
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 30
Seiten
283 bis 285
Erschienen: 2008-06-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Anmelder eines Kennzeichens handelt nicht zwangsläufig unlauter, wenn er weiß, dass ein anderer dasselbe Zeichen für gleiche Waren im Inland benutzt, ohne hierfür einen Kennzeichenschutz erworben zu haben, sondern es müssen auf Seiten des Anmelders besondere Umstände vorliegen, welche die Erwirkung der Zeicheneintragung als sittenwidrig im Sinne der genannten Vorschriften erscheinen lassen.

Schlagworte

AUSLAND BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG VORSCHRIFTEN ARZNEIMITTEL ENTSCHEIDUNG RECHT ZIELE REGISTER ASTHMA DEUTSCHLAND NAMEN HANDEL ES SCHREIBEN ZAHNBLEICHMITTEL