CareLit Fachartikel
Anmeldung einer Hinterhaltsmarke im EU-Bereich
Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 283 bis 285
Dokument
104190
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Anmelder eines Kennzeichens handelt nicht zwangsläufig unlauter, wenn er weiß, dass ein anderer dasselbe Zeichen für gleiche Waren im Inland benutzt, ohne hierfür einen Kennzeichenschutz erworben zu haben, sondern es müssen auf Seiten des Anmelders besondere Umstände vorliegen, welche die Erwirkung der Zeicheneintragung als sittenwidrig im Sinne der genannten Vorschriften erscheinen lassen.
Schlagworte
AUSLAND
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
VORSCHRIFTEN
ARZNEIMITTEL
ENTSCHEIDUNG
RECHT
ZIELE
REGISTER
ASTHMA
DEUTSCHLAND
NAMEN
HANDEL
ES
SCHREIBEN
ZAHNBLEICHMITTEL