Zum Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels in einer neuen Verpackung
Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 292 bis 297
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist seit dem 19. Mai 1987 Inhaberin der für „Produits et specialitcs pharma-ceutiques eingetragenen IR-Marke „CORDARONE, deren Schutz mit Wirkung zum 19. Januar 2001 auf Deutschland erstreckt worden ist. Unter dieser Marke wird von Gesellschaften, die zum Konzern der Klägerin gehören, in Belgien ein Herzmittel in Packungsgrößen zu 20 und 60 Tabletten vertrieben. In Deutsehland wird dieses Arzneimittel in Packungsgrößen zu 20, 50 und 100 Tabletten unter der Marke „CGRDAREX vertrieben. Inhaberin der am 21. März 1994 für „Herzmittel eingetragenen Marke „CORDAREX ist eine Tochtergesellschaft der Klägeri…