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Die Prozessführungsbefugnis und das Ver-banosklagerecht der Verbände behinderter Menschen nach den §§ 12 und 13 des Behindertengleich-stellungseesetzes -Ein Überblick

Steinbrück, H.-J.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2008 · Heft 6 · S. 99 bis 112

Dokument
104200
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Steinbrück, H.-J.;
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
99 bis 112
Erschienen: 2008-06-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Mit dem »Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen« (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) vom 27. 4. 2002 haben Vereine und Verbände der Behindertenselbsthilfe das Recht erhalten, im Rahmen einer Prozessstandschaft an Stelle von einem oder mehreren behinderten Menschen in eigenem Namen bestimmte Rechte von Menschen mit Behinderung gerichtlich durchzusetzen. Zusätzlich begründet das Gesetz mit einer öffentlich-rechtlichen Verbandsklage die Möglichkeit, auch ohne die Klage eines konkret Betroffenen gegen einen Gesetzesverstoß gerichtlich vorzugehen2. Darüber hinaus enthält der weitaus überwiegende Teil der…

Schlagworte

KÜNDIGUNG ENTSCHEIDUNG BEHINDERUNG BEHINDERTER ANERKENNUNG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG MENSCHEN NAMEN ARBEIT ES GESETZGEBUNG CHARAKTER GEWALT GANG