Die Prozessführungsbefugnis und das Ver-banosklagerecht der Verbände behinderter Menschen nach den §§ 12 und 13 des Behindertengleich-stellungseesetzes -Ein Überblick
Steinbrück, H.-J.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2008 · Heft 6 · S. 99 bis 112
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem »Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen« (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) vom 27. 4. 2002 haben Vereine und Verbände der Behindertenselbsthilfe das Recht erhalten, im Rahmen einer Prozessstandschaft an Stelle von einem oder mehreren behinderten Menschen in eigenem Namen bestimmte Rechte von Menschen mit Behinderung gerichtlich durchzusetzen. Zusätzlich begründet das Gesetz mit einer öffentlich-rechtlichen Verbandsklage die Möglichkeit, auch ohne die Klage eines konkret Betroffenen gegen einen Gesetzesverstoß gerichtlich vorzugehen2. Darüber hinaus enthält der weitaus überwiegende Teil der…