CareLit Fachartikel

Genitalverstümmelung und die Strafbarkeit des Arztes

Wüstenberg, D.; · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 6 · S. 65 bis 68

Dokument
104210
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Wüstenberg, D.;
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 20
Seiten
65 bis 68
Erschienen: 2008-06-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Die Jahrtausende alte Tradition der weiblichen Beschneidung/Genitalverstümmelung1 wird in mehreren afrikanischen und asiatischen Staaten2 und neuerdings auch in Deutschland praktiziert. Auch deutsche Ärzte z.B. afrikanischer Herkunft schneiden jungen Mädchen deren äußere Genitalien ab.3 Einige Juristen haben die Frage, ob die Täter dadurch eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB begehen (Messer als Werkzeug) oder eine schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Verlust eines wichtigen Gliedes), entweder gar nicht beantwortet4 oder aber bei Bejahung der Gliedeigenschaft der weibl…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF GELENK GENITALVERSTÜMMELUNG STRAFRECHT KÖRPERVERLETZUNG MÄDCHEN ELTERN DEUTSCHLAND WAHRSCHEINLICHKEIT ÄRZTE ZAHNÄRZTE ZEIT PATIENTEN HAUT ES PENIS