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Arzt darf EDV-Modul nicht verwenden, das ihm eine bestimmte Versandapotheke vorschreibt
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 6 · S. 74 bis 75
Dokument
104213
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Voraussetzungen für eine Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO sind gegeben. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordern die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichtes.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
SELBSTSTAENDIGKEIT
TÄTIGKEIT
URTEIL
FORTBILDUNG
BERLIN
ES
BEURTEILUNG
BERATUNG
PATIENTEN
ÄRZTINNEN
PRAXIS
VERHALTEN
Arzt Zahnarzt Recht
Baden-Baden