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Arzt darf EDV-Modul nicht verwenden, das ihm eine bestimmte Versandapotheke vorschreibt

Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 6 · S. 74 bis 75

Dokument
104213
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 20
Seiten
74 bis 75
Erschienen: 2008-06-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Die Voraussetzungen für eine Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO sind gegeben. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordern die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichtes.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG SELBSTSTAENDIGKEIT TÄTIGKEIT URTEIL FORTBILDUNG BERLIN ES BEURTEILUNG BERATUNG PATIENTEN ÄRZTINNEN PRAXIS VERHALTEN Arzt Zahnarzt Recht Baden-Baden