CareLit Fachartikel
Bezeichnung „Männerarzt ist unzulässig
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 6 · S. 83 bis 84
Dokument
104216
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist von der Rechtsprechung in der Vergangenheit als Verband zur Förderung gewerblicher Interessen Abs. 3 Nr. 2 UWG als klagebefugt anerkannt Der Beklagte ist Arzt. Der Internetauftritt des Beklagten (www.intgrative-Medizin.de) enthält unter der Überschrift „Hausärtzliches Zentrum, Akademische Lehrpraxis der Universität Münster, Lehrauftrag für Akupunktur und Naturheilverfahren der Universität Münster bezüglich des Beklagten folgende Angaben:
Schlagworte
CMI
MARKETING
BERUFSORDNUNG
FACHARZT
GRUNDGESETZ
RECHT
RECHTSPRECHUNG
UROLOGIE
MEDIZIN
ENDOKRINOLOGIE
FÜHRUNG
PATIENTEN
VERHALTEN
FREIHEIT
BERUFSAUSÜBUNG
ZIELE