CareLit Fachartikel
Garantenpflicht des Betreuers zur Verhinderung von Straftaten
Lütgens, K.; · Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2008 · Heft 6 · S. 83 bis 87
Dokument
104221
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Staatsanwaltschaft H. hat dem Angeklagten in ihrem Strafbefehlsentwurf vom 03.01.2007 zur Last gelegt, in der Zeit vom 16.05. bis 26.06.2006 in 49 rechtlich zusammentreffenden Fällen Wirbeltieren länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt zu haben (§§ 17 Nr. 2 b TierschutzG, 13, 52 StGB). Der Angeklagte soll es als Betreuer der Frau B. M. unterlassen haben, deren Tierhaltung persönlich zu kontrollieren, sodass 49 Kaninchen verschiedener Rassen nicht artgerecht in der Wohnung von Frau M. untergebracht gewesen seien.
Schlagworte
FRAU
TIERHALTUNG
BETREUUNG
BETREUUNGSRECHT
AUFSICHTSPFLICHT
VERANTWORTLICHKEIT
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
KANINCHEN
WOHNUNG
TIERE
ES
ERNÄHRUNGSZUSTAND
VERHALTEN
MENSCHEN
GESUNDHEITSZUSTAND