Höhe der Ausbildungsvergütung von Gesundheitsund Krankenpflegern
Rechtsdepesche, Köln · 2008 · Heft 7 · S. 148 bis 152
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten über die Angemessenheit der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Die beklagte Ausbildungsträgerin wurde in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH gegründet. Alleinige Gesell-schafterin ist gleichfalls eine gemeinnützige GmbH, die Kreiskranken-häuser und Kreissenioreneinrichtungen betreibt; Träger dieser Gesellschaft ist ein Landkreis. Die Betreiberin der Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen ist im Unterschied zur Ausbildungsträgerin tarifgebunden. Jährlich werden etwa 50 Auszubildende eingestellt, mit denen eine geringere als die tarifliche Ausbildungsvergütung vereinbart wird.