CareLit Fachartikel
Anspruch auf Einsichtnahme in Pflegeunterlagen kann nicht abgetreten werden
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 6 · S. 280 bis 283
Dokument
104250
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemeinhin wird heute in der Rechtsprechung ein jeder zeitiges Recht des Patienten/Heimbewohners/Pflegebedürftigen gesehen, ohne besonderen Grund seine Krankenbzw. Pflegeunterlagen einzusehen. Wie dies zu bewerten ist, wenn der Patient zwischenzeitlich verstarb, Angehörige aber ein derartiges Begehren äußern, ist Gegenstand der vorliegenden Entscheidung.
Schlagworte
PATIENT
RECHT
PFLEGEDOKUMENTATION
PFLEGEVERTRAG
EINSICHTSRECHT
ENTSCHEIDUNG
EINWILLIGUNG
PRAXIS
PATIENTEN
VERSICHERUNG
UNTERLAGEN
ES
BESCHEINIGUNG
FÜHRUNG
VERSICHERUNGSTRÄGER
RISIKO