Von jetzt auf gleich? - Ankündigungsfrist bei Überstundenund Freizeitanordnung
Schroth, C.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2008 · Heft 6 · S. 42 bis 45
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Mitarbeiterzufriedenheit und damit einhergehend die Freude am Beruf bis hin zum geringeren Krankenstand sind nicht unwesentlich damit verknüpft wie in den Einrichtungen mit den Fragen zu Über-stunden umgegangen wird. Dem Wunsch der Mitarbeiter nach planbarer Arbeitsund Freizeit steht das Bestreben der Arbeitgeber nach bedarfsgerechtem, flexiblem Personaleinsatz gegenüber. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn arbeitgeberseits bei Personalengpässen Überstunden angeordnet werden und diese im Hinblick auf den Kosten-faktor nicht als zusätzliche Arbeitszeit bezahlt, sondern bei passender Gelegenheit mit Freizei…