CareLit Fachartikel

Von jetzt auf gleich? - Ankündigungsfrist bei Überstundenund Freizeitanordnung

Schroth, C.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2008 · Heft 6 · S. 42 bis 45

Dokument
104308
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Schroth, C.;
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 11
Seiten
42 bis 45
Erschienen: 2008-06-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Die Mitarbeiterzufriedenheit und damit einhergehend die Freude am Beruf bis hin zum geringeren Krankenstand sind nicht unwesentlich damit verknüpft wie in den Einrichtungen mit den Fragen zu Über-stunden umgegangen wird. Dem Wunsch der Mitarbeiter nach planbarer Arbeitsund Freizeit steht das Bestreben der Arbeitgeber nach bedarfsgerechtem, flexiblem Personaleinsatz gegenüber. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn arbeitgeberseits bei Personalengpässen Überstunden angeordnet werden und diese im Hinblick auf den Kosten-faktor nicht als zusätzliche Arbeitszeit bezahlt, sondern bei passender Gelegenheit mit Freizei…

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER MITARBEITER RECHTSPRECHUNG ARBEITSZEIT ARBEITSRECHT ARBEITSVERTRAG PRAXIS KRANKENHÄUSER ARBEITSVERHÄLTNIS FORSCHUNG PERSONEN FREUDE ARBEITSPLATZ BERLIN ES