Rahmenbedingungen und Anforderungen zur Gewährleistung der technisch-funktionellen Sicherheit aufbereiteter Medizinprodukte
Kraft, M.; · Zentralsterilisation, Wiesbaden-Nordenstadt · 2008 · Heft 5 · S. 205 bis 208
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im §3 Abs. 14 des Gesetzes über Me-dizinprodukie (MPG [1]) wird der Begriff der Aufbereitung definiert1. Er umlasst sowohl die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation einschließlich der damit zusammen-hängenden Ar-beitsschritte, als auch die Prüfung und Wiederher-stellung der teehnisch-lunk-tionellen Sicherheit. Während die erstgenannten Prozesse auf den Ausschluss hygienischer Risiken abzielen, gewährleistet die Prüfung und Wiederherstellung der technisch-funktionellen Sicherheil den Ausschluss von Gelähr-dungen, die aus veränderten Eigenschalten aufbereiteter Medizinprodukte resultieren könnten.