Handreichung zu UN-Verlautbarung über Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
N.N. · Die Rehabilitation · 2020 · Heft 06 · S. 323
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat im April 2018 die Allgemeine Bemerkung Nr. 6 (2018) veröffentlicht, in der er die Verpflichtungen der Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in den Bereichen Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung (Art. 5 UN-BRK) erläutert. Anlass zu der Verlautbarung war die Sorge des Ausschusses, dass sich die Vertragsstaaten mit dem Thema Behinderung primär auf der Grundlage des Fürsorgemodells bzw. des medizinischen Modells von Behinderung auseinandersetzen und damit Gefahr laufen könnten, die Anerkennung von Menschen mit Behinderung…