Pflegereform vor Bundestagswahl 2021 beschlossen
N.N. · Die Rehabilitation · 2021 · Heft 05 · S. 297
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kurz vor Ende der 19. Amtsperiode hat der Bundestag eine kleine Pflegereform verabschiedet. Die Reform wurde am 11. Juni 2021 als Teil des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) beschlossen und am 25. Juni vom Bundesrat gebilligt. Zu ihren zentralen Bestimmungen gehört, dass künftig nur noch solche Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder tarifähnlich bezahlen. Mit einem bundeseinheitlichen Personalschlüssel soll die Einstellung weiterer Pflegekräfte ermöglicht werden. Zugleich sollen die pflegebedingten Kosten für die Pflegebedürftigen…