CareLit Fachartikel

EAA und BFSG: Barrierefreiheitsanforderungen für die Wirtschaft

N.N. · Die Rehabilitation · 2021 · Heft 06 · S. 359

Dokument
1044045
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Rehabilitation
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 06 / 2021
Jahrgang 60
Seiten
359
Erschienen: 2021-12-01 00:00:00
ISSN
0034-3536

Zusammenfassung

2019 wurde die Europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – der „European Accessibility Act“ (EAA) – verabschiedet, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten zur Barrierefreiheit zu harmonisieren und den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Alltagsprodukten und -dienstleistungen zu verbessern. Durch den EAA wird erstmals auch die Privatwirtschaft adressiert. Zu seiner Umsetzung in nationales Recht trat in Deutschland am 16. Juli 2021 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft (siehe auch Rehabilitation 3/2021 „Aktuelles“).

Schlagworte

Deutschland Die Rehabilitation