Anspruch der Krankenkasse auf Einsicht in Krankenakten
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 79 bis 81
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich gilt, dass gesetzlichen Krankenkassen im vorprozessualen Verfahren zur Prüfung der Voraussetzungen, der Art und des Umfangs von Leistungen gem. § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V i.V.m. $ 301 SGB V aus Gründen des Datenschutzes ohne Zustimmung des Versicherten kein eigenes Recht auf Einsicht in die Behandlungs-unterlagen eines Krankenhauses zusteht (vgl. BSGE 90,1 ff.). Vielmehr sind die Krankenkassen lediglich berechtigt, eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzuholen. In nachfolgendem Urteil hatte sich das BSG jedoch mit der Frage zu befassen, ob eine Kr…