Betriebliche Gesundheitsförderung als mögliche Vorstufe wirksamer Rehabilitation
N.N. · Die Rehabilitation · 2012 · Heft 01 · S. 2-9
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Der Gesetzgeber hat in § 20a SGB V die Krankenkassen verpflichtet, in Kooperation mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger betriebliche Gesundheitsförderung durchzuführen. Er schuf damit eine Grundlage für mehr Gesundheit und gesichertes Erwerbs- bzw. Beschäftigungspotenzial in den Betrieben. Sie erlaubt gleichzeitig, dessen Gefährdung zu erkennen. Damit kann ein möglicher Bedarf an Rehabilitation frühzeitiger erfasst und entsprechend gehandelt werden. Um zu prüfen, ob und wie dieses Instrument präventiver Gesundheitspolitik genutzt wird, wurde in einer empirischen Studie der tatsächliche Vo…