Betriebsnahe Präventionsprogramme der Deutschen Rentenversicherung
N.N. · Die Rehabilitation · 2013 · Heft 06 · S. 391-398
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Hintergrund: Mit der Änderung des § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI wurde der Rentenversicherung im Jahr 2009 die Möglichkeit eröffnet, auch ambulante medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte zu erbringen, die eine besonders gesundheitsgefährdende Beschäftigung ausüben. Seither wurden verschiedene betriebsnahe Präventionsprogramme der Deutschen Rentenversicherung entwickelt und als Modellprojekte implementiert. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, diese Programme systematisch zu erfassen und nach aktuellem Kenntnisstand in einer Synopse vergleichend zu analysieren. Meth…