Der Anspruch auf medizinische Rehabilitation nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007
D. Liebold · Die Rehabilitation · 2008 · Heft 01 · S. 49-55
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Medizinische Rehabilitation ist seit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 1.4.2007 Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Der Anspruch des Leistungsberechtigten bemisst sich dabei vornehmlich aus den Leistungszielen, den Leistungsprinzipien und den im SGB IX geregelten Leistungsvorgaben. Bei der Inanspruchnahme von Leistungen gelten nämlich vorrangig die Regelungen des SGB IX, soweit im SGB V nichts Abweichendes bestimmt ist. Mit Blick auf die Forderungen des SGB IX kann die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Hilfsmittelbegriff keinen Bestand mehr haben. Der sogenann…