Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeits-marktes
N.N. · Die Rehabilitation · 2023 · Heft 02 · S. 66
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ende November 2022 legte die Bundesregierung in Umsetzung des Koalitionsvertrags den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärte dazu, mit dem Gesetz sei beabsichtigt, mehr Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen in reguläre Arbeit zu bringen, zu halten und Menschen mit Schwerbehinderung zielgerichteter zu unterstützen. Unter anderem ist bei der Ausgleichsabgabe eine vierte Staffel für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftige…