Rechtliche Rahmenbedingungen von Priorisierung in der Rehabilitation
N.N. · Die Rehabilitation · 2012 · Heft 02 · S. 89-95
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Abstract Leistungen zur Teilhabe werden in Deutschland auf Basis des öffentlichen Sozialrechts erbracht. Zuteilung und Priorisierung unterliegen somit rechtlichen Bindungen. Soweit Leistungen zur Teilhabe zum Existenzminimum gehören, sind sie jedenfalls bei Bedürftigkeit unbedingt zu erbringen. Da alle Leistungsgruppen auch Teil des Sozialhilferechts sind, besteht zumindest eine Vermutung, dass sie zum Existenzminimum gehören. Aus den Freiheitsrechten folgt, dass für Mitglieder eines Pflichtsystems wesentliche Leistungen bei wichtigen Bedarfslagen gewährleistet sein müssen. Die Gleichheitsrechte…