CareLit Fachartikel
Stellvertretung bei Abwesenheit des Wahlarztes
Hauser, A.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2008 · Heft 4 · S. 358 bis 361
Dokument
104572
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Klauseln in einer formularmäßigen Wahlleistungsvereinbarung, durch die die einem Wahlarzt obliegende Leistung im Fall seiner Verhinderung durch einen Vertreter erbracht werden darf, sind nur wirksam, wenn sie auf die Fälle beschränkt sind, in denen die Verhinderung im Zeitpunkt des Abschlusses der Wahlleistungsverein-barung nicht bereits feststeht, und wenn als Vertreter der namentlich benannte ständige ärztliche Vertreter im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 3 und 4, J 5 Absatz 5 GOÄ bestimmt ist.
Schlagworte
PATIENT
THERAPIE
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENHAUS
VEREINBARUNG
RECHT
FIXIERUNG
Vertreter
Verhinderung
Absatz
Klauseln
Formularmäßigen
Wahlleistungsvereinbarung
Einem
Wahlarzt
Obliegende