CareLit Fachartikel

Stellvertretung bei Abwesenheit des Wahlarztes

Hauser, A.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2008 · Heft 4 · S. 358 bis 361

Dokument
104572
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Hauser, A.;
Ausgabe
Heft 4 / 2008
Jahrgang 100
Seiten
358 bis 361
Erschienen: 2008-04-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Klauseln in einer formularmäßigen Wahlleistungsvereinbarung, durch die die einem Wahlarzt obliegende Leistung im Fall seiner Verhinderung durch einen Vertreter erbracht werden darf, sind nur wirksam, wenn sie auf die Fälle beschränkt sind, in denen die Verhinderung im Zeitpunkt des Abschlusses der Wahlleistungsverein-barung nicht bereits feststeht, und wenn als Vertreter der namentlich benannte ständige ärztliche Vertreter im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 3 und 4, J 5 Absatz 5 GOÄ bestimmt ist.

Schlagworte

PATIENT THERAPIE BUNDESGERICHTSHOF KRANKENHAUS VEREINBARUNG RECHT FIXIERUNG RECHTSPRECHUNG LEISTUNG PATIENTEN VERTRAUEN GESUNDHEIT ÄRZTE HONORAR ÜBERLEBEN DOKUMENTATION