Entweichung eines Patienten aus einer Klinik mit offenen Türen. Wie beurteilen Gerichte die Frage der Verantwortlichkeit?
Erdmann Fähndrich, Ingrid Munk · Psychiatrische Praxis · 2010 · Heft 02 · S. 89-91
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Ein gerichtlich untergebrachter Patient entweicht aus einer Klinik, die konzeptuell mit unverschlossenen Türen arbeitet. Zwei Tage nach der Entweichung stürzt er aus dem 5. Stock eines Wohnhauses und verletzt sich dabei schwer (Querschnittslähmung). Die folgenden Prozesse um Schmerzensgeld und die Folgekosten werden bis zum Kammergericht Berlin (oberstes Landesgericht) ausgetragen. Stets ging es um die Frage, ob die Klinik durch die offene Tür ihre Pflicht verletzt habe und deshalb schuld an dem aus der Entweichung folgenden Unfall sei. Aufgrund einer nachvollziehbaren Dokumentation der Klinik st…