Steuerrecht: Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungsleistungen -geplante Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009
Nauen, K.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2008 · Heft 7 · S. 720 bis 722
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kreis der ausdrücklich aufgeführten ärztlichen und arztähnlichen Berufe bleibt nach der Gesetzesbegründung grundsätzlich unverändert. Ausgeklammert aus der Befreiungsvorschrift des neuen § 4 Nr. 14 Buchstabe a) UStG wird die Tätigkeit als klinischer Chemiker, weil dessen Leistungen nicht wie bei den anderen in § 4 Nr. 14 Buchstabe a) UStG genannten Berufen auf einem persönlichen Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und behandelnder Person beruhen. Einrichtungen von klinischen Chemikern werden nach dem Gesetzesentwurf aber künftig von dem neuen § 4 Nr. 14 Buchstabe b) Doppelbuchstabe bb) UStG erfasst.