Erfahrungen zur Qualitätssicherung im Land NRW
W Huhn · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren · 2008 · Heft 04
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik ist in der Röntgenverordnung grundsätzlich geregelt. Hiernach gilt, dass neben einer Abnahmeprüfung und regelmäßigen Konstanzprü-fungen eine Kontrolle der Qualitätssicherung durch ärztliche Stellen erfolgen muss. Im Land NRW gibt es zwei ärztliche Stellen, die von der zuständigen Behörde bestimmt wurden und diese Aufgaben für den Bereich der kurativen Mammographie durchführen. Mit der Kontrolle der Qualitätssicherung innerhalb des Mammographie-Screenings ist in NRW das Referenz-zentrum Münster beauftragt worden, d.h. das Referenzzentrum übernimmt hier die Aufgaben…