CareLit Fachartikel
Berücksichtigung des Ortszuschlages für die Bestimmung des Vergleichs-entgelts bei Überleitung in den TVöD bei Teilzeitbeschäftigung des Ehegatten im Landesdienst
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 7 · S. 380 bis 382
Dokument
104712
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten um die Frage, ob die hälftige Differenz der Stufe 1 und der Stufe 2 des Ortszuschlages bei der Bildung des Vergleichsentgeltes im Rahmen der Überleitung des Kl. vom BAT in den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst -TVöD - zum 1. 10. 2005 zusätzlich zu berücksichtigen ist. Der Kl. ist bei der bekl. Stadt als Angestellter tätig. Die Ehefrau des Kl. ist mit einer ermäßigten Wochenstundenzahl von 15, 5 Stunden als Justizangestellte bei dem Landgericht P Arbeitnehmerin des Landes Nordrhein-Westfalen.
Schlagworte
BAT
TVÖD
BILDUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEIT
TARIFVERTRAG
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
FAMILIENSTAND
GESETZGEBUNG
ARBEITSLEISTUNG
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München