Genitalverstümmelung und die Strafbarkeit des Arztes
Wüstenberg, D.; · Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt · 2008 · Heft 4 · S. 36 bis 40
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Jahrtausende alte Tradition der weiblichen Beschneidung/Genitalverstümmelung1 wird in mehreren afrikanischen und asiatischen Staaten2 und neuerdings auch in Deutschland praktiziert. Auch deutsche Ärzte z.B. afrikanischer Herkunft schneiden jungen Mädchen deren äußere Genitalien ab.3 Einige Juristen haben die Frage, ob die Täter dadurch eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB begehen (Messer als Werkzeug) oder eine schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Verlust eines wichtigen Glie-des), entweder gar nicht beantwortet4 oder aber bei Bejahung der Gliedeigenschaft der weib…