CareLit Fachartikel
Keine Leistungspflicht der Krankenkasse für cirkuläre Keratotomie bei fehlender Anerkennung durch Gemeinsamen BundesausschussSGB-V § 2 Abs. 1, SGB-V § 12 Abs. 1, SGB-V § 27 Abs. 1…
Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis, Frankfurt · 2008 · Heft 4 · S. 55 bis 58
Dokument
104752
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fehlt für eine Behandlungsmethode zum Zeitpunkt der Behandlung eine positive Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses, so ist die Leistungspflicht der Krankenkasse ausgeschlossen. Die cirkuläre Keratotomie, eine Fallgruppe der refraktiven Augenchirurgie, scheidet damit ausdrücklich als „nicht anerkannte Untersuchungsund Behandlungsmethode ausgeschlossen, so dass ein Anspruch auf Kostenübernahme aus.
Schlagworte
THERAPIE
AUGE
KOSTEN
URTEIL
ERLASS
RECHTSPRECHUNG
KRANKENKASSE
KRANKHEIT
NEURODERMITIS
BESCHEINIGUNG
PATIENTEN
RISIKO
ASTIGMATISMUS
KONTRAINDIKATIONEN
WAHRSCHEINLICHKEIT
BERATUNG