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SGB IX §90 Abs. 2 a Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen - Ausnahme vom Zustimmungserfordernis
Behindertenrecht, Stuttgart · 2008 · Heft 6 · S. 109 bis 112
Dokument
104771
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Zustimmung des Integrationsamtes ist nicht nach § 90 Abs. 2 a SGB IX entbehrlich, wenn im Zeitpunkt der Kündigung eine - nicht rechtskräftige und später aufgehobene - Entscheidung des Versorgungs-amtes vorliegt, mit der ein unter 50 GdB liegender Grad der Behinderung festgestellt wird.
Schlagworte
LITERATUR
KÜNDIGUNG
ENTSCHEIDUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
BEHINDERUNG
RECHTSPRECHUNG
Zustimmung
Integrationsamtes
Entbehrlich
Zeitpunkt
Rechtskräftige
Später
Aufgehobene
Versorgungs-Amtes
Vorliegt