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SGB IX §90 Abs. 2 a Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen - Ausnahme vom Zustimmungserfordernis

Behindertenrecht, Stuttgart · 2008 · Heft 6 · S. 109 bis 112

Dokument
104771
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
109 bis 112
Erschienen: 2008-06-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Die Zustimmung des Integrationsamtes ist nicht nach § 90 Abs. 2 a SGB IX entbehrlich, wenn im Zeitpunkt der Kündigung eine - nicht rechtskräftige und später aufgehobene - Entscheidung des Versorgungs-amtes vorliegt, mit der ein unter 50 GdB liegender Grad der Behinderung festgestellt wird.

Schlagworte

LITERATUR KÜNDIGUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BEHINDERUNG RECHTSPRECHUNG Zustimmung Integrationsamtes Entbehrlich Zeitpunkt Rechtskräftige Später Aufgehobene Versorgungs-Amtes Vorliegt