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SGB IX §90 Abs. 2 a Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen - Ausnahme vom Zustimmungserfordernis
Behindertenrecht, Stuttgart · 2008 · Heft 6 · S. 109 bis 112
Dokument
104771
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Zustimmung des Integrationsamtes ist nicht nach § 90 Abs. 2 a SGB IX entbehrlich, wenn im Zeitpunkt der Kündigung eine - nicht rechtskräftige und später aufgehobene - Entscheidung des Versorgungs-amtes vorliegt, mit der ein unter 50 GdB liegender Grad der Behinderung festgestellt wird.
Schlagworte
LITERATUR
KÜNDIGUNG
ENTSCHEIDUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
BEHINDERUNG
RECHTSPRECHUNG
MENSCHEN
SCHREIBEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
PRAXIS
ZEIT
HAND
Behindertenrecht
Stuttgart