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SGB IX §90 Abs. 2 a Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen - Ausnahme vom Zustimmungserfordernis

Behindertenrecht, Stuttgart · 2008 · Heft 6 · S. 109 bis 112

Dokument
104771
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
109 bis 112
Erschienen: 2008-06-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Die Zustimmung des Integrationsamtes ist nicht nach § 90 Abs. 2 a SGB IX entbehrlich, wenn im Zeitpunkt der Kündigung eine - nicht rechtskräftige und später aufgehobene - Entscheidung des Versorgungs-amtes vorliegt, mit der ein unter 50 GdB liegender Grad der Behinderung festgestellt wird.

Schlagworte

LITERATUR KÜNDIGUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BEHINDERUNG RECHTSPRECHUNG MENSCHEN SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS ES PRAXIS ZEIT HAND Behindertenrecht Stuttgart