CareLit Fachartikel
Unbefristetes Arbeitsverhältnis kann bei Bestehen eines sachlichen Grundes durch Befristungsvereinbarung zu einem befristeten Arbeitsverhältnis gemacht werden
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 7 · S. 325 bis 332
Dokument
104781
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit Ablauf einer Befristung am 30.09.2006 geendet hat oder ob es über diesen Zeitpunkt hinaus unbefristet fortbesteht, ferner um einen Weiterbeschäftigungsanspruch und um einen Zahlungsanspruch wegen Abführung von Steuern nach der Lohnsteuerklasse sechs.
Schlagworte
FRAU
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
VEREINBARUNG
LEISTUNGSABRECHNUNG
ARBEITSVERTRAG
KÜNDIGUNG
BERLIN
RECHTSPRECHUNG
PROGNOSE
ARBEITSPLATZ
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
ZEIT
HÖHE