CareLit Fachartikel

Unbefristetes Arbeitsverhältnis kann bei Bestehen eines sachlichen Grundes durch Befristungsvereinbarung zu einem befristeten Arbeitsverhältnis gemacht werden

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 7 · S. 325 bis 332

Dokument
104781
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 7 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
325 bis 332
Erschienen: 2008-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit Ablauf einer Befristung am 30.09.2006 geendet hat oder ob es über diesen Zeitpunkt hinaus unbefristet fortbesteht, ferner um einen Weiterbeschäftigungsanspruch und um einen Zahlungsanspruch wegen Abführung von Steuern nach der Lohnsteuerklasse sechs.

Schlagworte

FRAU ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG VEREINBARUNG LEISTUNGSABRECHNUNG ARBEITSVERTRAG KÜNDIGUNG BERLIN RECHTSPRECHUNG PROGNOSE ARBEITSPLATZ ARBEITSVERHÄLTNIS ES ZEIT HÖHE