CareLit Fachartikel
Fehlender Einsatz von Lagerungshilfen bei einer OP ist groberBehandlungsfehler
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 7 · S. 341 bis 346
Dokument
104784
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schädigungen durch fehlerhafte Lagerung während der Operation sind immer wieder Gegenstand zivilgerichtlicher Auseinandersetzungen. Da die Lagerung des Patienten auf dem OP-Tisch überwiegend von OP-Pflegefachkräften durchgeführt wird, stellt sich für diese immer wieder die Frage einer im Rahmen der sog. Durchführungsverantwortung zu übernehmenden Haftung. Die vorliegende Entscheidung, die sich nahtlos in die bisher hierzu ergangene Rechtsprechung einfügt ist daher Anlass, die in Rede stehende Problematik etwas vertiefender darzustellen.
Schlagworte
LAGERUNG
BEHANDLUNGSFEHLER
THERAPIE
STANDARD
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
Immer
Wieder
Schädigungen
Fehlerhafte
Während
Operation
Gegenstand
Zivilgerichtlicher
Auseinandersetzungen
Op-Tisch