CareLit Fachartikel

Fehlender Einsatz von Lagerungshilfen bei einer OP ist groberBehandlungsfehler

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 7 · S. 341 bis 346

Dokument
104784
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 7 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
341 bis 346
Erschienen: 2008-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Schädigungen durch fehlerhafte Lagerung während der Operation sind immer wieder Gegenstand zivilgerichtlicher Auseinandersetzungen. Da die Lagerung des Patienten auf dem OP-Tisch überwiegend von OP-Pflegefachkräften durchgeführt wird, stellt sich für diese immer wieder die Frage einer im Rahmen der sog. Durchführungsverantwortung zu übernehmenden Haftung. Die vorliegende Entscheidung, die sich nahtlos in die bisher hierzu ergangene Rechtsprechung einfügt ist daher Anlass, die in Rede stehende Problematik etwas vertiefender darzustellen.

Schlagworte

LAGERUNG BEHANDLUNGSFEHLER THERAPIE STANDARD KRANKENHAUS ENTSCHEIDUNG FASZIOTOMIE ZEIT ELTERN ES CHIRURGEN SENSIBILITÄTSSTÖRUNGEN FUSS HÄMATOM NEUROLOGEN RÜCKENLAGE