CareLit Fachartikel
Aufklärungsund Beratungspflicht; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kostensenkungsaufforderung; Unterkunft
ZFSH/SGB, Starnberg · 2008 · Heft 7 · S. 422 bis 425
Dokument
104822
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sieht der Grundsicherungsträger die Kosten der Unterkunft für Arbeitsuchende als unangemessen hoch an und fordert die Betroffenen zu einer Kostensenkung auf, ist der allgemeine Hinweis auf die Unangemessenheit und die Angabe des angemessenen Mietpreises ausreichend. Eine umfassende Aufklärungsund Beratungspflicht, wie und in welcher Weise die Kosten des Leistungsempfängers auf einen angemessenen Betrag gesenkt werden können, besteht nicht. Es handelt sich lediglich um ein Informationsschreiben, dem keine Verwaltungsqualität zukommt.
Schlagworte
KOSTEN
URTEIL
ZEIT
VERLETZUNG
RECHTSPRECHUNG
BERATUNGSPFLICHT
HEIZUNG
BEURTEILUNG
PERSONEN
HÖHE
ES
EIGENTUM
HAND
WOHNUNG
ARBEIT
NATUR