CareLit Fachartikel

Aufklärungsund Beratungspflicht; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kostensenkungsaufforderung; Unterkunft

ZFSH/SGB, Starnberg · 2008 · Heft 7 · S. 422 bis 425

Dokument
104822
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
422 bis 425
Erschienen: 2008-07-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Sieht der Grundsicherungsträger die Kosten der Unterkunft für Arbeitsuchende als unangemessen hoch an und fordert die Betroffenen zu einer Kostensenkung auf, ist der allgemeine Hinweis auf die Unangemessenheit und die Angabe des angemessenen Mietpreises ausreichend. Eine umfassende Aufklärungsund Beratungspflicht, wie und in welcher Weise die Kosten des Leistungsempfängers auf einen angemessenen Betrag gesenkt werden können, besteht nicht. Es handelt sich lediglich um ein Informationsschreiben, dem keine Verwaltungsqualität zukommt.

Schlagworte

KOSTEN URTEIL ZEIT VERLETZUNG RECHTSPRECHUNG BERATUNGSPFLICHT HEIZUNG BEURTEILUNG PERSONEN HÖHE ES EIGENTUM HAND WOHNUNG ARBEIT NATUR