CareLit Fachartikel

Das Zugangsrecht der Gewerkschaftsbeauftragten zur Dienststelle

Kunze, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 8 · S. 284 bis 288

Dokument
104844
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Kunze, H.;
Ausgabe
Heft 8 / 2008
Jahrgang 51
Seiten
284 bis 288
Erschienen: 2008-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Das Bundespersonalvertretungsgesetz überträgt den in der jeweiligen Dienststelle vertretenen Gewerkschaften eine Reihe von Aufgaben und Befugnissen. Damit die Beauftragten der Gewerkschaften diese Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen können, räumt der Gesetzgeber ihnen ein Zugangsrecht zur Dienststelle ein1, soweit dem Zutritt nicht unum-gängliche Notwendigkeiten des Dienstablaufs, zwingende Sicherheits-vorschriften oder der Schutz von Dienstgeheimnissen entgegenstehen. Eine Reihe von Personalvertretungsgesetzen der Länder sehen entsprechende Regelungen vor. Es sind dies §2 Absatz 2 LPVG Baden-Württemberg, Artikel…

Schlagworte

GEWERKSCHAFT WAHRNEHMUNG ARBEITNEHMER GESETZ RECHT PERSONALRAT SCHWEIGEPFLICHT ES RECHTSPRECHUNG ROLLE GEWERKSCHAFTEN NAMEN ARBEITSVERHÄLTNIS PERSONEN ZEIT FRAUEN