Das Zugangsrecht der Gewerkschaftsbeauftragten zur Dienststelle
Kunze, H.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 8 · S. 284 bis 288
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundespersonalvertretungsgesetz überträgt den in der jeweiligen Dienststelle vertretenen Gewerkschaften eine Reihe von Aufgaben und Befugnissen. Damit die Beauftragten der Gewerkschaften diese Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen können, räumt der Gesetzgeber ihnen ein Zugangsrecht zur Dienststelle ein1, soweit dem Zutritt nicht unum-gängliche Notwendigkeiten des Dienstablaufs, zwingende Sicherheits-vorschriften oder der Schutz von Dienstgeheimnissen entgegenstehen. Eine Reihe von Personalvertretungsgesetzen der Länder sehen entsprechende Regelungen vor. Es sind dies §2 Absatz 2 LPVG Baden-Württemberg, Artikel…