CareLit Fachartikel
Unbeachtliche Ablehnung der Benehmensherstellung
Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 8 · S. 308 bis 311
Dokument
104848
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ablehnung des Personalrates/ das Benehmen her-zustellen, kann nur mit beachtlichen Gründen i. S. des § 68 Abs.2 NPersVG erfolgen. Die dort für das Mitbestimmungsverfahren vorgesehene Billigungsfunktion gilt auch für das Benehmensherstellungsverfahren.
Schlagworte
MITARBEITER
ENTSCHEIDUNG
PERSONALVERTRETUNG
RECHTSPRECHUNG
AUFGABENSTELLUNG
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
SCHREIBEN
ES
BEURTEILUNG
EIGNUNG
LEISTUNG
AUGE
ZEIT
WAHRNEHMUNG
CHARAKTER
VERSTÄNDNIS