CareLit Fachartikel
Mitbestimmung bei Öffnung einer Sparkasse an Sonnabenden
Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 8 · S. 311 bis 313
Dokument
104849
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Entscheidung, eine Sparkasse an einem Sonnabend zu öffnen, hat allein aufgabenbezogenen Charakter und stellt daher keine mitbestimm-ungspflichtige innerdienstliche Maßnahme dar. Mitbestimmungspflichtig ist erst die infolge der Änderung der Öffnungszeiten notwendig werdende Arbeitszeitregelung.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
ARBEITSZEIT
MITBESTIMMUNG
RECHTSPRECHUNG
BEREITSCHAFTSDIENST
PERSONALRAT
CHARAKTER
AUGE
ZEIT
WAHRNEHMUNG
KRANKENTRANSPORT
GESELLSCHAFTEN
Die Personalvertretung
Berlin