CareLit Fachartikel

Mitbestimmung bei Öffnung einer Sparkasse an Sonnabenden

Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 8 · S. 311 bis 313

Dokument
104849
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2008
Jahrgang 51
Seiten
311 bis 313
Erschienen: 2008-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Entscheidung, eine Sparkasse an einem Sonnabend zu öffnen, hat allein aufgabenbezogenen Charakter und stellt daher keine mitbestimm-ungspflichtige innerdienstliche Maßnahme dar. Mitbestimmungspflichtig ist erst die infolge der Änderung der Öffnungszeiten notwendig werdende Arbeitszeitregelung.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ARBEITSZEIT MITBESTIMMUNG RECHTSPRECHUNG BEREITSCHAFTSDIENST PERSONALRAT Charakter Die Personalvertretung Berlin