CareLit Fachartikel
Mitbestimmung bei Öffnung einer Sparkasse an Sonnabenden
Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 8 · S. 311 bis 313
Dokument
104849
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Entscheidung, eine Sparkasse an einem Sonnabend zu öffnen, hat allein aufgabenbezogenen Charakter und stellt daher keine mitbestimm-ungspflichtige innerdienstliche Maßnahme dar. Mitbestimmungspflichtig ist erst die infolge der Änderung der Öffnungszeiten notwendig werdende Arbeitszeitregelung.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
ARBEITSZEIT
MITBESTIMMUNG
RECHTSPRECHUNG
BEREITSCHAFTSDIENST
PERSONALRAT
Charakter
Die Personalvertretung
Berlin