CareLit Fachartikel

Mitbestimmung bei Öffnung einer Sparkasse an Sonnabenden

Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 8 · S. 311 bis 313

Dokument
104849
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2008
Jahrgang 51
Seiten
311 bis 313
Erschienen: 2008-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Entscheidung, eine Sparkasse an einem Sonnabend zu öffnen, hat allein aufgabenbezogenen Charakter und stellt daher keine mitbestimm-ungspflichtige innerdienstliche Maßnahme dar. Mitbestimmungspflichtig ist erst die infolge der Änderung der Öffnungszeiten notwendig werdende Arbeitszeitregelung.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ARBEITSZEIT MITBESTIMMUNG RECHTSPRECHUNG BEREITSCHAFTSDIENST PERSONALRAT CHARAKTER AUGE ZEIT WAHRNEHMUNG KRANKENTRANSPORT GESELLSCHAFTEN Die Personalvertretung Berlin